Landesgrenzen eigenständig kontrollieren

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Landesgrenzen eigenständig kontrollieren

Der sifa-Petition folgt eine Volksinitiative
GEBOT DER STUNDE: LANDESGRENZEN EIGENSTÄNDIG KONTROLLIEREN

Der Zeitpunkt könnte nicht passender sein: In einer Zeit, wo die internationale Lage die Dringlichkeit von gesicherten Grenzen eindrücklich vor Augen führt, wird in der Schweiz eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen lanciert. Angeführt von der AUNS, ist die sifa – SICHERHEIT FÜR ALLE zusammen mit weiteren Organisationen an vorderster Front mit dabei.

Von Anian Liebrand, sifa

Um dem Schlepperwesen den Boden zu entziehen und die Interessen des Landes zu schützen, plädiert die sifa für zusätzliche Sofortmassnahmen. Jetzt, wo Österreich und Deutschland ihre Grenzen wieder kontrollieren und Schengen/Dublin de facto ausser Kraft gesetzt haben, muss die Schweiz reagieren und ihrerseits den Grenzschutz verstärken. Ansonsten besteht die reale Gefahr, dass die Schweiz kurzfristig zum neuen Zielland Nummer 1 für eine unkontrollierte Migration wird.

Den Wink der Zeit erkennen
Wenn angesichts der hauptsächlich von Wirtschaftsmigranten ausgelösten Völkerwanderung immer mehr EU-Staaten die Notbremse ziehen, sollte erst recht das Nicht-EU-Land Schweiz endlich den Wink der Zeit erkennen und die Grenzkontrollen wieder einführen. Denn: Ohne sichere Grenzen wird das Land von dieser Völkerwanderung überrannt werden. Grenzen sind der Inbegriff der Staatlichkeit. Ein souveräner Staat muss seine Grenzen eigenständig kontrollieren können – sonst ist er nicht souverän.

Erst vor wenigen Tagen erklärte die deutsche Bundeskanzlerin Merkel im Sinne der Zeitgeist-konformen «Willkommenskultur» das Dublin-Abkommen für ausgesetzt – Tausende Asylanten wurden einfach über die Grenzen gelassen und an deutschen Bahnhöfen von medial verblendeten Gutmenschen wie Popstars empfangen. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, welche Signale eine derart verantwortungslose Politik an all die privilegierten Wirtschaftsmigranten, die sich die teure Reise ins «gelobte Land» leisten können, aussendet. Wohl mittlerweile anscheinend wieder in der Realität angelangt oder politisch kalkulierend, führte Deutschland nun im Süden wieder Grenzkontrollen ein.

Paradoxes Rechtsverständnis
Nebenbei sei bemerkt: Würden die EU-Staaten bloss einen tiefen Prozentsatz der Gelder, die sie für die Unterbringung der Flüchtlinge aufwenden, in die direkte Hilfe der bürgerkriegsbetroffenen Regionen investieren, müsste niemand nach Europa fliehen.

Derzeit fällt vor allem Bayerns Ministerpräsident und Vorsitzender der CSU, Horst Seehofer, durch seine dezidiert Merkel-kritische Haltung in Flüchtlingsfragen auf, unter anderem durch seine Unterstützung der Position Ungarns, das unter seinem Präsidenten Viktor Orban zur Sicherung der EU-Aussengrenze einen 175 Kilometer langen Grenzzaun errichten liess. Es ist paradox: Orban wird derweil von den Mainstreammedien richtiggehend zum Unmensch dämonisiert – obwohl er als einziger Staatschef der EU das geltende Recht – nämlich den Schutz der EU-Aussengrenze – durchsetzt.

sifa-Petition: Erfolgreicher Testlauf
Sichere Landesgrenzen als Grundpfeiler eines stabilen Nationalstaates – das fordert die Vereinigung sifa mit ihrer Ende Juni 2015 gestarteten Petition «Unsere Grenzen wieder selber schützen». Die Petition ist als eine Art Testlauf für eine eidgenössische Volksinitiative anzusehen. Innert kurzer Zeit unterzeichneten über 7‘000 Personen die Petition, was für eine Organisation wie die sifa mit ihren 1’500 Mitgliedern mehr als ein Achtungserfolg ist. Auf grossen Zuspruch stiess die Petition vor allem in Grenzregionen wie dem Bündner Puschlav, das vom Scheitern des Schengen-Abkommens und der zunehmenden Grenzkriminalität besonders betroffen ist.

Die Volksinitiative zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen will die Bundesverfassung wie folgt ändern:

Art. 57 Sicherheit
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
2 Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.
NEU
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt:
BV Art. 57 Abs. 3 (neu)
3 Sie sichern die Landesgrenze eigenständig und führen systematisch
Grenzkontrollen durch.

Die AUNS hat den Initiativtext am 14. September 2015 der Bundeskanzlei zur Überprüfung übergeben. Wir werden über die Lancierung der Initiative fristgerecht informieren!