Die sifa ruft auf: Jetzt die Petition unterzeichnen!
Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt seit Jahren zu und hat mittlerweile derart alarmierende Ausmasse angenommen, dass auf politischer Ebene schleunigst gehandelt werden muss. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE unterstützt darum aktiv die Unterschriftensammlung des Tessiner Vereins «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» (AFPS), welcher mittels einer Petition schärfere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erwirken will. Hier können Sie die Petition noch bis September 2016 direkt online unterzeichnen: www.art-285.ch/petizione
Die Fakten sind erschreckend: Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten im Bereich «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285)» hat von 2009 bis 2015 um 19,5% zugenommen (Quelle: Bundesamt für Statistik bfs.admin.ch). Das ergibt 18‘235 polizeilich registrierte Fälle innert sieben Jahren. Bei einem Polizeibestand von 18‘300 per Anfang 2016 (Quelle: Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) macht das pro Polizist ein Vorfall in den letzten sieben Jahren.
Eine nachhaltige Trendumkehr ist nicht in Sicht. Alleine zwischen 2014 und 2015 haben die registrierten Straftaten gemäss Art. 285 StGB um 9,4% zugenommen. Heute gehört es zur traurigen Realität, dass fast jeder dritte Polizeibeamte in seinem beruflichen Alltag einmal Opfer von körperlicher Gewalt wird (Quelle: http://www2.srf.ch/sendungen/input/pruegelknabe-polizist-wo-sich-die-gewalt-gegen-polizisten-zeigt). Laut Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, hat die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten vorwiegend «mit dem gesunkenen Respekt gegenüber jeglicher Autorität zu tun» (Quelle: «Schweizerzeit», Ausgabe vom 13. November 2015).
Polizeibeamte als Prügelknaben
Polizisten und Polizistinnen werden überdurchschnittlich oft an Demonstrationen, bei Festnahmen oder Personenkontrollen angegriffen. Bei der Täterschaft handelt es sich überdurchschnittlich oft um männliche Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, psychische Auffälligkeiten zeigen und der Polizei bereits bekannt sind. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Übrigen kein «typisches Jugenddelikt»: Die Täter sind häufig älter als 25 Jahre.
Mit Gewalt und Drohungen konfrontierte Polizeibeamte haben dabei mit allem zu rechnen. Die Bandbreite reicht von Beschimpfung, Pöbeleien bis zum Tötungsversuch. Der Staatsdiener in Uniform als Prügelknabe und Freiwild: Leider kein Einzelfall. Schweizer Polizisten haben heute zu akzeptieren, dass ihr Berufseinsatz beträchtliche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.
Eine Auswahl real existierender Fälle:
- Ein Polizist klagt über anhaltendes, nervtötendes Dauersausen im Ohr (Tinnitus), da gewaltbereite Fussballfans eine explodierende Petarde nach ihm warfen.
- Ein Polizist kriegt im Rahmen seines Einsatzes am 1. Mai von Demonstranten einen Stein an den Kopf geworfen. Diagnose: Schädelbruch. Sein Leben ändert sich um 180 Grad.
- Polizisten werden bei einem Einsatz bei der Berner Reithalle schwer verletzt.
- Kriminelle merken sich die Namen der Polizeibeamten, um sie und ihre Angehörigen später zu bedrohen.
Öffentliche Vorverurteilung
Abgesehen von den gesundheitlichen Schäden kommen bei solchen Vorfällen die psychischen Belastungen hinzu, welche auch das Umfeld von Polizeibeamten betreffen. Daneben erschweren zunehmender öffentlicher Druck und zuweilen in ungerechtfertigte Vorverurteilung gipfelndes Misstrauen die polizeiliche Arbeit massiv. Es braucht häufig nicht mehr viel, bis Polizisten «wegen überharten Vorgehens» gegen Kriminelle – z.B. bei Drogenrazzien oder Personenkontrollen bei illegalen Demonstrationen – selber in Gefahr geraten, an den öffentlichen Pranger gestellt zu werden. Die Folgen: In den Polizeikorps macht sich Unsicherheit breit und im Zweifel wird eher weniger durchgegriffen.
Ein Beispiel, wie Polizisten zuweilen öffentlich vorverurteilt werden: Im Juni 2015 verfügte das Zürcher Obergericht einen Schuldspruch gegen zwei Polizisten, die 2011 in Schlieren einen Randständigen verprügelt und verletzt haben sollen. Laut NZZ Online vom 30. März 2016 (http://www.nzz.ch/zuerich/angeblicher-fall-von-polizeigewalt-wie-zwei-polizisten-vorverurteilt-wurden-ld.10391) «stützte sich das Obergericht in seinem Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung massgeblich auf die Aussagen des vermeintlichen Opfers, obwohl es diesem selber einen notorischen Hass auf Polizisten sowie einen Hang zu filmreifen Dramatisierungen attestierte. So will der Mann von den Polizisten ‚gefoltert‘ und am helllichten Tag durch die Strassen gehetzt worden sein.»
Im Frühjahr 2016 widersprachen die Bundesrichter in Lausanne dem Obergericht vehement und hoben das Urteil auf. Das Bundesgericht findet deren Schuldspruch «unerfindlich», «völlig abwegig» und «nicht nachvollziehbar». Für die Polizisten kommt diese Rehabilitierung freilich zu spät. Obwohl bis heute nicht rechtskräftig verurteilt, waren die Konsequenzen für beide gravierend. NZZ Online schreibt dazu: «Der eine verliess das Korps freiwillig und wechselte in die Privatwirtschaft. Der andere ist im Juni 2015 von der Gemeinde Schlieren entlassen worden, um das, wie es hiess, ‚Vertrauen in die Polizeiarbeit‘ zu wahren. Die lokale Presse hatte wiederholt gefragt, warum der Beamte weiterbeschäftigt werde. Und ob die Gemeinde damit Polizeigewalt nicht bewusst hinnehme, als Kavaliersdelikt. Andere Journalisten zogen gar Parallelen zur Polizeigewalt in den USA.»
Widerstand aus dem Tessin
Anfang 2015 ereignete sich in Paradiso TI ein besonders schwer wiegendes Gewaltverbrechen an zwei Polizisten (http://www.blick.ch/news/schweiz/pruegelknabe-polizist-umgefahren-wegen-parkbusse-id3570581.html). Wegen einer Parkbusse wird einer der beiden Polizeibeamten von einem aggressiven Autofahrer umgefahren. Es erwischt ihn voll an der Schulter. Der Polizist wird meterweit weggeschleudert, landet hart auf dem Asphalt. Er kommt mit Prellungen und Schürfwunden ins Spital. Der andere Polizist kann zur Seite springen – sonst wäre auch er überfahren worden.
Schon zuvor sorgten im Kanton Tessin Attacken gegen Polizisten für Aufsehen. Ende Dezember 2014 wurde in Lugano ein Beamter verprügelt – bloss weil er als Polizist zu erkennen war. In Brissago eskalierte im Februar 2015 die nächtliche Kontrolle eines Taxifahrers. Als sich ein Beamter ins Auto lehnt, gibt der Fahrer Gas, schleift den Polizisten 30 Meter mit. Auch hier hat das Opfer grosses Glück. Es wird nur leicht verletzt.
Daraufhin schloss sich eine bunte Gruppe von Persönlichkeiten zusammen, um als «Zeichen ihrer gemeinsamen Beunruhigung über das, was einigen Polizisten (von Gemeinden und Kanton) immer wieder widerfährt, die wertvolle und nicht ersetzbare Arbeit der Ordnungskräfte zu unterstützen.» Sie gründeten den gemeinnützigen Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» (AFPS). Der Verein lancierte im Januar 2016 zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB und dem Verband der Tessiner Gemeindepolizeien eine dreisprachige Online-Petition zur Verschärfung des Strafmasses bei «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB)».
Jetzt Petition unterzeichnen!
Die Petition strebt an, Art. 285 StGB dahin gehend anzupassen, dass bei Zuwiderhandlungen in jedem Fall eine Mindest-Freiheitsstrafe von 10 bis 30 Tagen gilt – statt wie bisher eine Geldstrafe. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE hält diese Forderung für richtig und unterstützt daher die Online-Petition zur Verschärfung des Artikels 285 StGB. Wer Polizeibeamte schikaniert oder gar Gewalt gegen sie anwendet, soll eine Strafe erhalten, die richtig weh tut!
Hier können Sie die Petition online unterzeichnen: www.art-285.ch/petizione
Achtung: Die Unterschriftensammlung läuft noch bis September 2016!