Hundeführer-Einheiten in Polizeikorps

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Hundeführer-Einheiten in Polizeikorps

Antwort auf die Angriffe auf wehrlose Frauen

GUT TRAINIERTE HUNDEFÜHRER-EINHEITEN IN DEN POLIZEIKORPS

Eine Forderung der Aktion «sifa-Sicherheit für alle»

In der Neujahrsnacht sind in Köln zahlreiche Frauen in höchst bedrohlichem Ausmass attackiert worden. Es kam sogar zu Gruppen-Vergewaltigungen.

Diese Angriffe sind durch nichts zu rechtfertigen. Sie gingen laut Betroffenen vor allem von Einwanderern aus, die nicht selten bandenmässig-gezielt vorgegangen sind. Vergleichbare Attacken sind, wie danach bekannt wurde, auch in anderen Städten, auch in Schweizer Städten Tatsache geworden. Das Ausmass der Kölner Vorfälle hat dafür gesorgt, dass Versuche, solche Vorfälle zu vertuschen, gescheitert sind. Die Häufung solch gravierender Angriffe auf die körperliche Integrität von Frauen ist offensichtlich eine Begleiterscheinung der ausser Kontrolle geratenen Masseneinwanderung.

Nach den gravierenden Vorfällen in Köln sind in der Schweiz die Verantwortlichen von kantonalen und städtischen Polizeikorps mehrfach mit der Frage konfrontiert worden, wie die ihnen unterstellten Sicherheitskräfte ähnliche, bandenmässig begangene Verbrechen in Zukunft verhindern wollen. Die Antworten auf diese Fragen beunruhigen: Wenn solche Attacken im Rahmen grosser Veranstaltungen und Ereignisse mit hunderten, allenfalls tausenden Teilnehmern Tatsache würden, sei ein Polizeieinsatz, der raschen Erfolg bringen würde, kaum möglich.

Die Aktion «sifa-Sicherheit für alle» stellt fest: Ein solches Eingeständnis polizeilicher Ohnmacht gegenüber täglich möglicher, schwerer Gewalt darf keinesfalls hingenommen werden.

Deshalb fordert die sifa:
Die grossen, insbesondere die in Städten zum Einsatz kommenden Polizeikorps sind ohne Verzug mit grösseren, sorgfältig ausgebildeten Hundeführer-Einheiten zu verstärken.
 Damit können Verbrechen, wie sie in Köln und anderswo Tatsache geworden sind, im Keim erstickt werden, Täter gestoppt und der Strafuntersuchung zugeführt werden.

Klar ist: Sehen sich rohe, bandenmässig auftretende, gegenüber wehrlosen Frauen zu allem bereite Gewalttäter plötzlich einer trainierten Hundeführer-Einheit gegenüber, dürfte jeder Angriff sofort in sich zusammenfallen. Vorfälle in einer Grössenordnung, wie sie in Köln Tatsache geworden sind, können allein mit einer sorgfältig ausgebildeten, ständig umfassend trainierten Hundeführer-Polizeieinheit von einigen hundert Mann sofort unter Kontrolle gebracht werden.

Die Rekrutierung von für solchen Dienst geeigneten Polizisten und das sorgfältige Training der Hundeführer mit ihren Tieren sind ohne Verzug an die Hand zu nehmen.

Unsere Polizeikorps werden derzeit offensichtlich von ganz neuen Formen in Banden begangener Kriminalität herausgefordert. Die Behörden dürfen angesichts dieser Entwicklung nicht zögern, die Polizeikorps bedrohungsgerecht auszurüsten und auf Einsätze, wie sie heutzutage offensichtlich nötig werden, umsichtig auszubilden.

sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE

Diensthunde im Einsatz: Eine Erfolgsgeschichte

Hintergrund-Information

Sorgfältig trainierte Hunde für staatshoheitliche Aufgaben unterstützend einzusetzen, hat eine lange Tradition – und ist eine Erfolgsgeschichte. Von Diensthundeführern geführt, werden sowohl Staffeln mit als «Diensthunde» bezeichneten Tieren als auch einzelne Hunde insbesondere bei der Polizei, aber auch im Grenzwachtkorps und im Militär eingesetzt. Erstmals bekannt wurde eine polizeiähnliche Tätigkeit eines Diensthundes bereits anfangs des 12. Jahrhunderts, als Stadtwächter in einer französischen Hafenstadt einen Hund nachts einsetzten. Bekannt wurden Polizeihunde auch in England im 19. Jahrhundert, als sie zum Aufspüren von Whiskyschmugglern erfolgreich eingesetzt wurden.

In der Schweiz werden Hunde in Art. 69 der Tierschutzverordnung nach ihrem Einsatzzweck klassifiziert. Diensthunde, «die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden oder dafür vorgesehen sind», gehören zu den Nutzhunden, ebenso wie zum Beispiel die Jagd-, Blindenführ-, Behinderten- und Rettungshunde.

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Seit 1912 fungiert der Schweizerische Polizeihundeführer-Verband (SPV) als Dachorganisation des hiesigen Diensthundewesens. Er besteht aus einzelnen Sektionen, die alle Polizeikorps der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein umfassen. Er führt Aus- und Weiterbildungskurse für Prüfungsexperten, Technische Leiter, Übungsleiter, Schutzdiensthelfer und Führer von Spezialhunden der Sektionen durch, setzt Standards und amtiert als Zertifizierungsinstanz. Der SPV erfasst sämtliche Einsätze und Erfolge der Diensthunde nach deren Einsatzgebieten und wertet sie statistisch aus.

Wie die Statistik über die Einsätze und Erfolge des Jahres 2014 zeigt, sind Einsätze von Diensthunden sehr wirkungsvoll. Eine besonders hohe Erfolgsquote weisen Polizei- und Armeehunde in der Betäubungsmittelsuche, der Fährtenarbeit, der Suche nach Gegenständen und bei Festnahmen aus.

* In der vom SPV publizierten Statistik sind nicht alle Einsätze von Diensthunden mit allen Einzelheiten aufgeführt, wie dieser auf Anfrage der sifa erklärt. Deshalb entspricht das Total der Einsätze 2014 auch nicht der Summe der Einsätze in den aufgeführten Arbeiten. Die Differenz beziehe sich «auf Alarme, Überwachungen, Transporte, Anlässe (auch Sport) und Ähnliches».

Ausbau im Schutz- und Patrouillendienst nötig
Die sifa tritt mit Nachdruck dafür ein, dass angesichts neuer, gefährlicher Bedrohung der öffentlichen Sicherheit nebst den in den Bereichen Schutzdienst, Personenrevier und Patrouillendienst eingesetzten Hundestaffeln («K9») und Einzelhunden auch grössere Hundeführer-Einheiten ausgebildet und den Polizeikorps angegliedert werden sollen (die Einsätze von Diensthunden in den oben genannten Bereichen machen derzeit lediglich einen einstelligen Prozentsatz aller Einsätze aus).

Die sifa ist sich bewusst, dass die Aufstellung von Hundeführer-Einheiten mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Der Aufwand wird sich angesichts der neuen, bandenmässig begangenen Gewaltverbrechen allerdings zweifellos lohnen.

Schon heute legt die Ausbildung von im Schutzdienst eingesetzten Diensthunden den Fokus darauf, dass der ausgebildete Hund den Hundeführer bei einem Angriff sofort verteidigen muss, wobei er den Angreifer sicher zu fassen und erst loszulassen hat, wenn dieser den Angriff aufgibt und stillsteht – bzw. wenn der Hundeführer das Loslassen kommandiert. Danach muss der Hund den Angreifer aufmerksam bewachen, bis dieser gesichert ist.

Der Einsatz von Hunden im Patrouillendienst und Personenrevier ist besonders dann gefragt, wenn ein Täter in ein bestimmtes Gebiet geflüchtet ist bzw. in einem bestimmten Gebiet vermutet wird. Der Hundeführer begibt sich dann mit dem Hund an den Rand des fraglichen Gebiets und schickt ihn in das Gebiet hinein, wo er dann den Täter suchen muss. Findet er diesen, setzt er sich vor ihn hin und verbellt ihn. Darauf begibt sich der Hundeführer zum Hund, nimmt diesen an die Leine und befiehlt dem Täter, sein Versteck zu verlassen. Unternimmt der Täter einen Fluchtversuch oder greift er Hund oder Hundeführer an, stellt der Hund den Täter so, dass dieser von jeglicher weiteren Attacke absieht.

Wie der schweizerische Polizeihundeführer-Verband informiert, werden in der Schweiz als Such- und Schutzhunde schon heute hauptsächlich die Rassen Deutscher Schäferhund, Dobermann, Malinois, Riesenschnauzer und Rottweiler eingesetzt. Die Ausbildung, die einen starken Fokus auf Gehorsamsübungen resp. Unterordnung legt, dauert zwei bis drei Jahre.

Angesichts der Effizienz gut trainierter Diensthunde, spielt der Aspekt der Abschreckung eine zentrale Rolle – gerade bei Massenansammlungen potenzieller Straftäter.